Rechtsprechung
RG, 17.02.1936 - VI 372/35 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Kann die Gläubigerversammlung einzelnen Mitgliedern des Gläubigerausschusses etwas von dessen gesetzlichen Pflichten erlassen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 150, 286
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.10.2014 - IX ZR 140/11
Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses für Schäden durch …
Allerdings müssen sich die Mitglieder des Gläubigerausschusses um die Durchführung der Prüfungen sowie um deren Ergebnis kümmern (RGZ 150, 286, 287; zu § 88 Abs. 2 KO). - BGH, 27.04.1978 - VII ZR 31/76
Pflichten des Gläubigerausschusses
Hätten die Beklagten F. und K. alsbald den Beklagten Be. mit der Kassenprüfung beauftragt, so hätten sie sich nicht nur über deren Ergebnis unterrichten lassen müssen (RGZ 150, 286, 287;… Senst/Eickelmann/Mohn, Handbuch für das Konkursgericht, 5. Aufl., Rdn. 52; Gadow, ZZP 60, 263, 264), sie hätten sich auch vergewissern müssen, daß die Prüfung den an eine derartige Kontrolle zu stellenden Anforderungen entsprach.Auf Unkenntnis können sie sich nicht berufen; über ihre Aufgaben hatten sie sich zu informieren (RGZ 150, 286, 288; BGHZ 49, 121, 124; OLG Hamm BB 1955, 296, 297).